Unsere Hausordnung

Auch in unserem Kinder- und Jugendtreff „Das Wohnzimmer“ gibt es einige Regeln für ein respektvolles Miteinander.

§1 Präambel
Der Kinder- und Jugendtreff  soll  dem  zwanglosen  Zusammentreffen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dienen und steht grundsätzlich allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 6 und 27 Jahren (im Folgenden „Besucher“) offen. Es werden keine politischen, religiösen oder sonstig motivierten Strömungen geduldet, es soll eine tolerante und liberale Atmosphäre herrschen. Der Kinder- und Jugendtreff steht allen Besuchern offen, egal welcher Religion sie angehören oder welche politische Einstellung sie vertreten.

§2 Gemeinverträgliches Verhalten
Jeder Besucher soll sich so verhalten, dass:
• Eine gegenseitige Rücksichtnahme der Besucher erfolgt.
• Der Gesamtbetrieb des Kinder- und Jugendtreffs nicht gestört wird.
• Die Gesundheit anderer nicht gefährdet wird.
• Einzelne oder Gruppen nicht unterdrückt oder ausgegrenzt werden.

§3 Öffnungszeiten
Montag geschlossen;
Dienstag von 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr;
Mittwoch von 13:30 Uhr bis 20:00 Uhr;
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 20:00 Uhr;
Freitag von 14:30 bis 21:00 Uhr.

§4 Aufsicht
Der verantwortlichen Aufsichtsperson wird für die Zeit ihrer Aufsicht das Hausrecht übertragen. Diese Aufsichtsperson ist für sämtliche Vorgänge im Kinder- und Jugendtreff und auf dem gesamten Gelände verantwortlich und wird insbesondere gemäß §6 dieser Hausordnung das Hausrecht ausüben.

§5 Pflichten
1. Den Anweisungen und Vorgaben der Aufsichtsperson müssen alle Besucher des Kinder- und Jugendtreffs Folge leisten.
2. Die Besucher sind für die Sauberkeit der Räume selbst verantwortlich und haben bei Verlassen der Räume eine Grobreinigung vorzunehmen. Der Müll muss von den Besuchern ordnungsgemäß entsorgt werden.
3. Die Besucher sind verpflichtet, mit dem Verbrauch von Strom und Wasser sparsam umzugehen.
4. Geschirr und Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu gebrauchen und bei Beschmutzung oder nach Gebrauch zu reinigen.
5. Nach Verlassen des Kinder- und Jugendtreffs muss jeder vermeidbare Lärm um den Kinder- und Jugendtreff unterbleiben.
6. Die Besucher sind für die von ihnen mitgebrachten Gegenstände und Kleidungsstücke selbst verantwortlich und haben diese im Auge zu behalten.

§6 Verbote
1. Konsum, Besitz und Handel von Drogen und Alkohol aller Art sind im und auf dem Gelände des Kinder- und Jugendtreffs verboten, dasselbe gilt für das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen.
2. Spiele um Geld sind im Jugendtreff nicht gestattet.
3. Es gilt Rauchverbot im Kinder- und Jugendtreff und auf dem gesamten Gelände.
4. Es ist jegliche Form von körperlicher Auseinandersetzung und Gewalt untersagt.
5. Jeglicher sexueller Kontakt ist im Kinder- und Jugendtreff und auf dem gesamten Gelände untersagt.
6. Diebstahl ist untersagt.

§7 Sanktionen
1. Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverbot auf Zeit oder auf Dauer geahndet werden.
2. Die Aufsichtsperson ist berechtigt, das volle Hausrecht auszuüben und eine Person aus dem Kinder- und Jugendtreff und von dem Grundstück zu verweisen.
3. Betrunkenen und/oder unter Einfluss von Drogen auffälligen Besuchern wird das Besuchsrecht verweigert.

§8 Haftung
Für Beschädigungen und Diebstähle jeglicher Art haftet der Urheber. Für gestohlene Kleidung oder Gegenstände im Kinder- und Jugendtreff oder auf dem Gelände übernehmen weder die Stadt noch der Kinder- und Jugendtreff die Haftung.

§9 Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, die im Kinder- und Jugendtreff aushängen.

§10 Hausordnung
1. Die Hausordnung hängt im Kinder- und Jugendtreff aus.
2. Durch Betreten des Kinder- und Jugendtreffs erkennen die Besucher die Hausordnung als für sie verbindlich an.

§11 Änderungen / Inkrafttreten
Die Hausordnung wurde am 06.03.2018 geändert und tritt ab sofort in dieser Form in Kraft.

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